der arbeitsmarkt | 20.06.2012 | Text: Christopher Moser
cm. Steigende Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt, sich verändernde Arbeitsprozesse und demografische Entwicklungen erfordern Anpassungen in der Berufsbildung. Der Nationale Qualifikationsrahmen NQR-CH soll das Berufsbildungssystem der Schweiz transparenter und vergleichbarer machen.
«Im grenzüberschreitenden Bildungswesen spielen nicht nur nationale Aspekte eine wichtige Rolle», betonte Ursula Renold, die Direktorin des Bundeamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT), anlässlich der Maitagung 2012 des BBT. «Auch die Internationalisierung der Wirtschafts- und Arbeitswelt, globale Wertschöpfungsketten und grenzüberschreitende Migrationsprozesse beeinflussen die Berufsbildung in der Schweiz in zunehmendem Masse.»
Das duale Schweizer Berufsbildungssystem ist zwar bewährt, aber international wenig bekannt. So haben es Schweizer Berufsbildungsabsolventen schwer, gegenüber ausländischen Arbeitgebern zu erklären, über welche Kompetenzen sie verfügen, und sich auf dem internationalen Arbeitsmarkt zu behaupten. Das Berufsbildungssystem der Schweiz soll deshalb national und international transparenter und vergleichbarer werden.
Das Instrument, das zur Stärkung der schweizerischen Berufsbildung beitragen soll, ist der Nationale Qualifikationsrahmen NQR-CH, der auch an der Maitagung Thema war. Dabei handelt es sich um einen Raster mit acht Niveaus und drei Kategorien. Jeder Schweizer Berufsbildungsabschluss wird gemäss seinen Anforderungen einem dieser acht Niveaus zugeordnet und in den Kategorien Kenntnisse, Fertigkeiten und Transferkompetenzen beschrieben.
Durch die Zuordnung der Niveaus von schweizerischem und europäischem Qualifikationsrahmen werden die Stärken hiesiger Berufsabschlüsse transparent und mit jenen anderer europäischer Länder vergleichbar. Zusätzlich zum Abschlusszeugnis soll künftig für jeden Berufsabschluss ein standardisierter Diplomzusatz abgegeben werden, der eine kompetenzorientierte Beschreibung des Berufsprofils und der beruflichen Tätigkeiten umfasst und über das Niveau des Abschlusses nach NQR-CH Aufschluss gibt.
Der NQR-CH dient im Inland als Orientierungshilfe im Schweizer Berufsbildungssystem und im Ausland als Instrument für dessen Positionierung. Dabei werden die Besonderheiten des dualen Berufsbildungssystems hervorgehoben: Im Gegensatz zu den meist schulisch dominierten Ausbildungen im Ausland ist im Schweizer System die betriebliche Praxiserfahrung zentral und muss daher im NQR-CH entsprechend abgebildet werden.
Nationale Qualifikationsrahmen werden zurzeit in allen EU-Ländern und in einigen aussereuropäischen Ländern entwickelt. Sie sind Teil des so genannten Kopenhagen-Prozesses, den die Europäische Union lanciert hat, um die Berufsbildung zu stärken und die Mobilität von Arbeitnehmenden innerhalb Europas zu fördern. Als Referenz dient ein durch die Europäische Union erstellter Qualifikationsrahmen, der EQR.
Schon anlässlich der Maitagung des BBT wurde klar, dass der Entwurf zum Nationalen Qualifikationsrahmen nicht nur auf positives Echo stösst. So gibt vor allem der Geltungsbereich zu Diskussionen Anlass. FH Schweiz, der Dachverband der Absolventen der Fachhochschulen Schweiz, moniert etwa in seiner Stellungnahme, dass der NQR-CH sich zwar auf den Europäischen Qualifikationsrahmen bezieht, aber im Gegensatz zu diesem die Hochschulbildung nicht berücksichtige. Für FH Schweiz ist eine grösstmögliche Kongruenz mit der europäischen Vorgabe nötig, um im internationalen Kontext einen Vergleich der Bildungsabschlüsse zu gewährleisten.
Die Verordnung weise gravierende Mängel auf, teilt der SVEB, der Schweizerische Verband für Weiterbildung, mit. Aus seiner Sicht ist es zwingend, auch die nicht-formale Weiterbildung in den NQR einzuordnen. Die Mobilität vieler Weiterbildungsteilnehmer werde durch die Begrenzung des NQR auf die Abschlüsse der formalen Berufsbildung willkürlich behindert. Das sei «unzeitgemäss und für uns inakzeptabel».
Auch Travail Suisse, die Dachorganisation der Arbeitnehmerverbände, stellt höhere Ansprüche an den Entwurf der Verordnung und erwartet die Regelung der Frage, unter welchen Voraussetzungen Weiterbildungsabschlüsse in den NQR-CH aufgenommen werden könnten. Ziel müsse sein, einen NQR für den gesamten schweizerischen Bildungsbereich zu schaffen.
Die Vernehmlassung endete am 15. Mai 2012. Aktuell wertet das Departement von Bundesrat Johann Schneider-Ammann die Stellungnahmen zur Vernehmlassung aus. 2013 soll die Verordnung inkraft treten.