der arbeitsmarkt | 12/2011 | Text: Franziska Forter

Wenn der Traum vom Auswandern platzt

Wie finden sich Auswanderer, die in die Schweiz zurückkehren, in der alten Heimat wieder zurecht? Auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen, fällt ihnen meist relativ leicht, denn Auslandkompetenz ist gefragt. Bei Anfangsschwierigkeiten helfen der Staat und das alte Kontaktnetz.

Als Miriam Hutter (26) Ende 2008 nach Ecuador auswanderte, hatte sie vor, für immer zu bleiben. Im Rahmen ihres Studiums an der Schweizer Tourismusfachschule hatte sie ein Jahr zuvor ein Praktikum in Ecuador absolviert und sich in den Architekten Carlos aus Quito verliebt. Nach Abschluss ihres Studiums in der Schweiz kehrte sie nach Ecuador zurück, fand in Quito eine Wohnung und einen Job in einem Reisebüro, das von einem Kanadier ecuadorianischer Herkunft betrieben wurde. Es dauerte jedoch nicht lange, bis sie sich unwohl zu fühlen begann. «Die fehlende öffentliche Sicherheit schränkte meine Bewegungsfreiheit ein», sagt sie. Im August 2009 war die Idee gereift, zu heiraten und mit ihrem Mann Ende Jahr in die Schweiz zurückzukehren.

Zuerst kam das Paar bei Miriam Hutters Eltern in der Region Bern unter, dann fand es eine eigene Wohnung. Gleich nach ihrer Rückkehr meldete sich Miriam Hutter beim RAV ihrer Wohngemeinde. Dort wurde ihr zwar ein Bewerbungscoaching angeboten, aber Geld gab es keines. Der Grund: Sie konnte genau elf Monate und drei Wochen Auslandaufenthalt nachweisen, davon elf Monate Erwerbstätigkeit; nötig gewesen wären aber zwölf Monate. «Da hatte ich Pech, ich kannte die gesetzlichen Bestimmungen zu wenig.» 

Arbeitslosengeld für Auslandschweizer

Rückkehrer haben Anspruch auf 90 Taggelder, wenn sie mehr als ein Jahr ausserhalb des EU/EFTA-Raums gelebt haben und dort innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate einer unselbständigen Tätigkeit nachgegangen sind. Bei Erwerbstätigkeit in einem EU/EFTA-Staat ist gemäss Wohnortsprinzip in der Regel dieser zuständig für die Zahlung von Arbeitslosengeld. Doch hat jeder das Recht, sich beim RAV als Stellensuchender zu melden und die Vermittlungsdienste in Anspruch zu nehmen, auch wenn es keine Taggelder gibt.

Es besteht auch die Möglichkeit, vom Ausland aus via Schweizer Botschaft eine Stelle zu suchen. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat dazu ein Merkblatt und ein Bewerbungsformular erstellt. Das BFM weist aber darauf hin, dass die Stellensuche auf dem Korrespondenzweg schwierig sei. Martin Brügger, Leiter Koordination Arbeitsmarkt beim AWA, geht noch weiter. Es handle sich um einen reinen «Verwaltungsakt», denn erstens wüssten die Rückkehrer noch gar nicht, wo sie sich niederlassen werden, so dass das Dossier nicht der richtigen Stelle zugewiesen werden könne. Zweitens gebe es kaum Arbeitgeber, die Leute einstellten, ohne sie gesehen zu haben. Sobald der künftige Wohnsitz bekannt ist, werden die Dossiers vom BFM an die lokalen RAV weitergeleitet.

«Auslandkompetenz ist gefragt»

Weil ihr die Arbeitslosenversicherung keine Taggelder zahlen konnte, beschloss Miriam Hutter, selbständig einen Job zu suchen. Den fand sie schnell: Seit Anfang 2010 arbeitet sie als Redaktionsassistentin bei der «Schweizer Revue», dem Publikationsorgan der Auslandschweizer-Organisation (ASO, siehe Kasten). Auch ihr Mann hat inzwischen eine Stelle als Architekt gefunden. Hat sie je bereut, dass sie in die Schweiz zurückgewandert ist, hat sie zu früh aufgegeben? «Nein», meint Miriam Hutter, «zwar vermisse ich manchmal die lockere Lebensart in Ecuador, aber die Entscheidung, in die Schweiz zurückzukehren, war grundsätzlich richtig.»

Die Geschichte von Miriam Hutter sei typisch, bestätigt Martin Brügger. «Leute, die auswandern, sind häufig neugierige, kämpferische und auch anpassungsfähige Naturen. Arbeitnehmer mit Auslandkompetenz sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Sie haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitkonkurrenten.» So sei es üblich, dass Rückkehrer sich selbständig auf dem Stellenmarkt zurechtfinden und selten staatliche Hilfe in Anspruch nehmen – vorausgesetzt, sie verfügen über Stellensuchstrategien und aktualisierte Unterlagen.

Jährlich melden sich gegen 30 000 Schweizerinnen und Schweizer in ihren Wohngemeinden ab mit dem Vermerk «Abreise ins Ausland». Etwa 25 000 Schweizer reisen jährlich in ihr Heimatland ein. Darunter sind auch viele Doppelbürger und Personen, die noch nie hier waren, aber den Schweizer Pass seit Generationen «geerbt» haben. Wer den roten Pass besitzt, hat in der Schweiz das freie Niederlassungsrecht. In den letzten Jahren war der Wanderungssaldo stets negativ, das heisst, es wandern mehr Schweizer aus als ein. Insgesamt leben rund 700 000 Eidgenossen im Ausland. Das sind etwa zehn Prozent der Bevölkerung, welche die sogenannte Fünfte Schweiz bilden. Rund 136 000 von ihnen haben das Stimmrecht und sind somit eine ernst zu nehmende politische Kraft.

Keine Zahlen über Rückwanderung

Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung von Anfang Jahr kehren in Deutschland 78 Prozent nach wenigen Jahren in die Heimat zurück. Ob diese hohe Zahl auch für die Schweiz gilt, ist nicht bekannt: Die Zielländer und die Gründe für ein Auswandern wurden vom Bundesamt für Statistik nicht erfasst, ebenso wenig die Dauer der Abwesenheit bei Rückkehrern. Ariane Rustichelli von der Auslandschweizer-Organisation ASO bestätigt, dass Ein- und Auswanderungen von Schweizern schlecht dokumentiert sind.

Besser bekannt sind hingegen die Gründe für eine freiwillige oder unfreiwillige Rückkehr. Gemäss Internetplattformen von Auswanderer-Ratgebern aus Deutschland und der Schweiz sind dies vor allem unzureichende Vorbereitung (dazu gehört auch die Sprache), finanzielle und gesundheitliche Probleme, Einschulung, politische Wirren, aber auch zu hohe Erwartungen oder schlicht Überdruss und Heimweh.

Rückkehr vor allem emotional schwierig

Auswandern ist nicht nur mit einem gewaltigen administrativen Aufwand verbunden, sondern gleicht auch emotional einer Achterbahnfahrt. Dasselbe gilt für die Rückwanderung – mit umgekehrten Vorzeichen: Wohnung finden, anmelden, Stellensuche, Sozialversicherungen regeln und so weiter. Doch während beim Aufbruch Freude, Abenteuerlust und Neugier vorherrschen, breiten sich bei einer unfreiwilligen Rückkehr Enttäuschung, Frust und Resignation aus.

Dies hat Martin Keller (51) erfahren. Der Vermögensverwalter arbeitete zehn Jahre bei einer global tätigen Bank in der Deutschschweiz, bis er sich während eines Sabbaticals 2007 die Frage nach dem «Wie weiter?» stellte. Zusammen mit seiner Frau beschloss er, ins Ausland zu wechseln. Die Bank bot ihm einen Job in Asien an, und im Februar 2008 zog das Ehepaar auf unbestimmte Zeit nach Singapur. Nachdem sie die Zelte in der Schweiz mit grossem Aufwand abgebrochen hatten, mussten sie sich erst einmal im Alltag von Singapur zurechtfinden, angefangen bei der Wohnungssuche, der Beschaffung eines Telefonanschlusses und eines Bankkontos.

Infolge der globalen Finanzkrise ab Spätherbst 2008 wurde Anfang 2009 rund ein Drittel der Abteilung geschlossen, in der Martin Keller arbeitete. Er verlor seine Stelle. Da ohne Job die Aufenthaltsbewilligung für Singapur innerhalb von zwei Monaten abläuft, versuchte er eine Zeit lang, vor Ort eine andere Bankstelle zu finden. Das war in der Krise nicht möglich – Kellers mussten die Rückkehr einleiten. Es galt, den Papierkram in umgekehrter Richtung zu erledigen. Sie wussten bereits, wie es geht, allerdings waren die Gefühle ganz andere. «Es ist einfacher aufzubrechen als zurückzukehren», sagt Martin Keller im Rückblick. «Bei der Rückkehr herrschte Hektik, fast Panikstimmung. Und eine grosse Enttäuschung.»

Anders als Miriam Hutter hatte Martin Keller in den vergangenen zwei Jahren die verlangte Mindestzeit von zwölf Monaten gearbeitet. Er konnte sich beim RAV melden und Arbeitslosengeld beziehen. Da es zurzeit weltweit schwierig ist, im Bankensektor eine Stelle zu finden, bleibt ihm nun nichts anderes übrig, als sich neu zu orientieren und sich auch in anderen Branchen umzusehen. Um sein Spektrum zu erweitern, nimmt er an einem Qualifizierungsprogramm des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) teil. Am liebsten würde Martin Keller wieder eine Stelle in Asien finden, nicht nur wegen des Klimas und anderer Annehmlichkeiten, sondern auch, weil die Wachstumsaussichten dort deutlich besser sind als in Europa – und weil er seit seinem Auslandaufenthalt zunehmend Mühe mit der Schweizer Mentalität hat.

Starthilfe von der Wohngemeinde

Auch Susan Glättli (55) ist Opfer einer Finanzkrise geworden. Die gelernte Sozialpädagogin engagierte sich im Rahmen eines EU-Schulprojekts auf der griechischen Insel Naxos. Dieses Projekt kam zwar nicht zustande, aber Susan Glättli und die beiden jüngsten ihrer sechs Kinder blieben ab 2001 auf Naxos. Sie gründete eine Kindergruppe, gestaltete, kochte, musizierte, bastelte und lernte mit den Kindern. Später erteilte sie Stützunterricht. Mit diesen Tätigkeiten und den Alimenten für ihre Kinder hielt sie sich über Wasser und wäre noch lange auf Naxos geblieben.

Infolge der Griechenland-Schuldenkrise wurden die Löhne der Lehrkräfte drastisch gesenkt. Die meisten Lehrer waren nicht mehr motiviert und kündigten. Susan Glättli befürchtete, dass ihre Kinder bald nicht mehr zur Schule gehen könnten. Deswegen beschloss sie im Sommer 2011, in die Schweiz zurückzukehren.

Aus Griechenland kontaktierte sie via Sozialamt des Kantons den Sozialdienst der Stadt Zürich. Dieser vermittelte der Familie eine Notwohnung und erteilte als Starthilfe eine Kostengutsprache. Zwar lebt Susan Glättli zurzeit von der Sozialhilfe. «Ich bin aber zuversichtlich, bald eine Arbeit mit Kindern zu finden», sagt sie. «Hier in Zürich fehlt es doch an allen Ecken und Enden an Tagesplätzen für Kinder.» Mit den Schweizer Ämtern hat Susan Glättli nur positive Erfahrungen gemacht. Auch hatte sie den Kontakt zur alten Heimat nie abgebrochen und kann auf einen grossen Bekanntenkreis zurückgreifen.

Haben Rückwanderer generell Anspruch auf Sozialhilfe? «Ja», sagt Michael Hermanni vom Sozialamt des Kantons Zürich. «Es gibt nicht nur Sozialhilfe für Rückkehrer, sondern unter Umständen auch Sozialhilfe an Schweizer im Ausland, wenn die Existenz vorübergehend ins Wanken gerät.» Normalerweise seien das RAV und der Sozialdienst am neuen Wohnort der Rückkehrer zuständig. Man kann sich aber auch vom Ausland aus via Botschaft an die Fachstelle Sozialhilfe für Auslandschweizer in Bern wenden, die das Gesuch zum Sozialamt des künftigen Wohnkantons weiterleitet. Diese Amtsstelle nimmt Kontakt mit der Gemeinde auf, welche die Unterstützung in die Wege leitet. Dass Rückkehrer Hilfe vom Staat, insbesondere von der Sozialhilfe beanspruchen, sei eher selten, sagt Hermanni. «Meist organisieren sich die Rückkehrer selbst und suchen Unterstützung bei Verwandten und Bekannten, sofern sie den Kontakt nicht abgebrochen haben.» Auch er bekommt Rückmeldungen aus den Gemeinden, dass sich Rückkehrer häufig schnell wieder integrieren, dass sie die Kämpfernatur und das Unternehmertum mitbringen, die sie zum Auswandern befähigt hatten.

Unterstützung hat Tradition

Sowohl bei der Auswanderung als auch bei der Rückwanderung können Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf Unterstützung von staatlicher Seite wie auch von der ASO und anderen Stellen zählen. «Dass Auslandschweizer vom Staat besonders gut behandelt werden, hat eine lange Tradition», sagt Michael Hermanni. «Schon vor Jahrhunderten standen viele Schweizer in ausländischen Diensten, sei es als Söldner oder als Handwerker.»

Obwohl Auslandschweizer breite Unterstützung finden, sollte bei der Auswanderung der Gedanke an eine mögliche Rückkehr nicht tabu sein. Denn eine gelungene Rückwanderung beginnt schon bei der Auswanderung. Wer aus einer «Nix wie weg»-Motivation die Heimat verlässt, läuft eher Gefahr, in der vermeintlichen Traumdestination zu scheitern – wegen mangelnder Vorbereitung, zu hoher Erwartungen oder zu wenig Geld. Bereits die Auswanderung muss sorgfältig und realistisch geplant werden. In einem Punkt sind sich alle Beteiligten einig: nie den Kontakt zur alten Heimat ganz abbrechen. www.swissemigration.ch

Die ASO

Information Hauptanlaufstelle für Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland ist bei nicht diplomatischen Anliegen die Auslandschweizer-Organisation (ASO). Die private Institution wird von rund 750 Schweizervereinen und schweizerischen Instituten getragen und vom Bund unterstützt. Seit 1989 hat sie die Rechtsform einer Stiftung. Die Hauptaufgaben der ASO sind Vernetzung, Wahrnehmung der Interessen, Beratung und Information von Auslandschweizern. Sie gibt die Zeitschrift «Schweizer Revue» heraus, die allen Auslandschweizern kostenlos zugestellt wird. Ebenso gibt es einen Rechtsdienst und Jugendangebote.

Vernetzung Im August 2010 wurde die Internetplattform swisscommunity.org aufgeschaltet, auf der sich Auslandschweizer vernetzen können.

Zurzeit sind die Angelegenheiten der Auslandschweizer auf verschiedene Bundesämter verteilt. Die ASO setzt sich dafür ein, dass eine konkrete Auslandschweizerpolitik ausgearbeitet und gesetzlich verankert wird. Auch eine Verbesserung des E-Votings aus dem Ausland ist eines ihrer Anliegen. www.aso.ch

 
 
 

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