der arbeitsmarkt | 26.08.2010 | Text: Bianka Hubert
Hartz IV steht für kaum existenzsichernde Sozialleistungen. Was deutsche Arbeitslose tatsächlich erhalten.
Arbeitnehmende, die ihre Stelle verlieren, melden sich in der Arbeitsagentur ihrer Wohnregion an. Entsprechend ihres erarbeiteten Anspruchs erhalten sie dann Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen werden in Deutschland als fixe Monatsrente aus 30 Taggeldern ausgezahlt. Die Versicherungsleistung deckt 60 Prozent des durchschnittlichen Gehalts im letzten Job. Arbeitslose mit Unterhaltspflichten erhalten 67 Prozent des letzten Einkommens.
Nachdem Hartz IV die Sozialleistungen reformiert hatte, änderte man auch die Versicherungsleistungen. So wurde der Höchstanspruch für alle Stellensuchende auf 12 Monate beschränkt. Nur die Älteren ab dem 55. Lebensjahr konnten nach entsprechender Beitragszeit bis zu 18 Monate Arbeitslosengeld I beziehen. Mit kürzeren Bezugszeiten wollte man vor allem die älteren Arbeitslosen motivieren, länger im Arbeitsprozess zu bleiben und auch befristete Stellen sowie Arbeitsmöglichkeiten jenseits des Normalarbeitsvertrages in Betracht zu ziehen.
Auf politischen Druck wurden die Kürzungen 2008 zum Teil zurückgenommen. Seither können Arbeitslose ab 50 Jahre bis zu 15 Monate, ab 55 Jahre bis zu 18 Monate und ab 58 Jahre maximal 24 Monate Arbeitslosengeld I beziehen. Die Arbeitsagenturen sind verpflichtet, die Ältesten bei der Stellensuche besonders zu unterstützen. Sie müssen Arbeitssuchende ab dem 58. Lebensjahr unverzüglich in Arbeit oder in eine Massnahme vermitteln. 63-Jährige, die keinen Job gefunden haben, müssen mit Abstrichen in Rente gehen.
Der deutsche Staat unterstützt Arbeitslose, die ihre Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung aufgebraucht haben, mit Sozialleistungen. Die Langzeitarbeitslosen und ihre Angehörigen bekommen dazu Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz IV genannt. Das Arbeitslosengeld II dürfen nur bedürftige Personen beantragen, die arbeitsfähig sind. Als arbeitsfähig gilt, wer physisch und psychisch in der Lage ist, drei Stunden täglich zu arbeiten.
Für die Berechnung der Sozialleistungen betrachten die Jobcenter nicht nur den Arbeitslosen, sondern den gesamten Haushalt, in dem er lebt. Der Bedürftige bildet mit seinen Angehörigen eine solidarische Bedarfsgemeinschaft. Deshalb sind etwa die Hälfte der Hartz IV-Empfänger nicht auf Stellensuche. Zu dieser Gruppe gehören vor allem die schulpflichtigen Kinder Erwerbsloser. Das Amt errechnet den Grundbedarf der Gemeinschaft. Anschliessend werden alle Einkünfte der Familie, auch der Lehrlingslohn des Nachwuchses, gegengerechnet. So kann es sein, dass der Lebensgefährte einer gut verdienenden Frau kein Hartz IV bekommt.
Die Sozialleistungen werden von Bund und den Gemeinden aus Steuergeldern finanziert. Die Kommunen übernehmen die tatsächlichen Kosten für Wohnung und Heizung der Haushalte bis zu einer von Ort zu Ort unterschiedlich hohen Kostengrenze. Der Bund finanziert aus Steuergeldern die deutschlandweit gleich hohen Regelsätze für den Lebensunterhalt, die Krankenversicherungen und individuelle Zusatzleistungen.
In der deutschen Öffentlichkeit wird immer wieder über die Höhe der Regelsätze diskutiert. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht die Ansätze bemängelt, weil der Bedarf von Kindern und Jugendlichen nicht genau ermittelt wurde. Kindern wird je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene zugesprochen. Zurzeit werden die Regelsätze neu berechnet. Grundlage dafür ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes, die im August veröffentlicht wurde. Die Bundesagentur für Arbeit vermutet, dass die Ansätze Anfang 2011 erhöht werden.
Der Regelsatz soll den Bedarf des täglichen Lebens eines Erwachsenen decken.
| Ausgaben für | Anteil | Betrag |
| Nahrung, Getränke, Tabakwaren | 37% | 132,83€ |
| Bekleidung, Schuhe | 10% | 35,90€ |
| Wohnung (ohne Mietkosten), Strom | 8% | 28,72€ |
| Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte | 7% | 25,13€ |
| Gesundheitspflege (z.B. Kosten für Medikamente, Hilfsmittel) | 4% | 14,36€ |
| Verkehr | 4% | 14,36€ |
| Telefon, Fax | 9% | 32,31€ |
| Freizeit, Kultur | 11 % | 9,49€ |
| Beherbergungs- und Gaststättenleistungen | 2% | 7,18€ |
| sonstige Waren und Dienstleistungen (insb. Kosten für Körperpflege u. Hygiene) | 8% | 28,72€ |
| ALG II-Regelsatz | 100% | 359€ |
Deutschland fordert von den Hartz IV-Empfängern keine Gegenleistung, wie zum Beispiel die USA es tun. Mitte Juli stellte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen jedoch das Konzept der Bürgerarbeit vor, das in diese Richtung weist. Für das dreijährige Programm stehen 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. 160 000 Langzeitarbeitslose sollen zuerst innert sechs Monaten darauf getestet werden, für welche Aufgabe sie in Frage kommen. Erfahrungsgemäss könnten vier von fünf Arbeitslosen so vermittelt werden oder verzichteten auf die Regelleistungen, erklärte von der Leyen an der Pressekonferenz.
Wer nach den sechs Monaten keinen regulären Job gefunden hat, soll einen der 34000 «Bürgerarbeitsplätze» bekommen und beispielsweise ältere und behinderte Menschen betreuen, Sportangebote für Jugendliche leiten oder Laub aufsammeln. Welche Aufgaben tatsächlich vergeben werden, entscheiden die Kommunen. Wie 1-Euro-Jobs müssen auch die Bürgerarbeitsplätze gemeinnützig sein und dürfen keine regulären Stellen verdrängen. Für eine 30-Stunden-Woche sollen die Bürgerarbeiter 900 Euro im Monat verdienen. Einzelne Parteien und Wohlfahrtsverbände haben sich bereits negativ über das Programm geäussert.