der arbeitsmarkt | 26.08.2010 | Text: Bianka Hubert
Marcus Müller hat seine Lehre abgebrochen. Der 21-Jährige wohnt alleine in einer Ein-Zimmer-Wohnung in München. Er ist vor zwei Jahren für die Lehre bei den Eltern aus und in die bayrische Landeshauptstadt gezogen.
Rechenbeispiel Arbeitslosengeld II für die Bedarfsgemeinschaft Müller:
| Erwachsene | Voller Regelsatz | 359€ |
| Wohnen | Warmmiete (∅ Mietzuschuss für Alleinstehende) | 363€ |
| Insgesamt | 722€ | |
| Vergleich | Haushaltsnettoeinkommen Alleinstehender Anfang 20 in Westdeutschland | 1716€ |
Marcus Müller zählt zu der Gruppe von Hartz IV-Empfängern, die besonders intensiv betreut werden. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bekommen am schnellsten ein Angebot, aber sie werden wegen Pflichtverletzungen auch am meisten und am härtesten sanktioniert.
Bleibt Marcus einem Beratungstermin im Jobcenter unentschuldigt fern, wird ihm der Regelsatz für drei Monate um 30% gekürzt. Er müsste dann mit 108€ pro Monat weniger auskommen.
Vergisst er innerhalb eines Jahres einen weiteren Termin, wird die Regelleistung für drei Monate um 60% gekürzt. Bei allen anderen Pflichtverletzungen, der Ablehnung einer Arbeit oder der Ablehnung bzw. dem Abbruch einer Massnahme, wird die Regelleistung für drei Monate ganz gestrichen. Marcus Müller kann in diesem Fall Lebensmittelgutscheine beantragen.
Bei wiederholten Pflichtverletzungen kann auch der Mietzuschuss gekürzt oder ganz gestrichen werden.
Das Jobcenter kann Marcus Müller aber nicht zwingen, wieder zurück zu seinen Eltern zu ziehen. Wäre er jedoch erst nach Abbruch der Lehre als Arbeitsloser ohne Zustimmung seines Betreuers zuhause ausgezogen, müsste er mit insgesamt 287€ pro Monat auskommen. Ihm stünden dann nur 80% des Regelsatzes und keine Mietzahlungen zu.