der arbeitsmarkt | 04/2010 | Text: Bianka Hubert
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zwingen junge Mütter bis heute in die Teilzeitarbeit. Künftig braucht die Schweiz aber die Arbeits- und Steuerkraft von Mann und Frau, um den Sozialstaat zu finanzieren. Doch die Modernisierung der Gesellschaft braucht Zeit.
Still revolutionieren die Familien die Schweizer Gesellschaft. Junge Frauen unterbrechen heute nach der Geburt eines Kindes ihre berufliche Karriere nur noch kurz. Für ihre Mütter und Grossmütter war es noch selbstverständlich, den Beruf ganz aufzugeben oder erst nach vielen Jahren, wenn die Kinder gross waren, wieder einzusteigen. «Wiedereinstieg ist ein Modell aus den Siebzigerjahren», erklärt Marianne Geisser vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Frau und Mann. Die Expertin kennt die Herausforderungen, vor denen junge Eltern stehen: «Heute steht die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Mittelpunkt, sowohl für Männer als auch für Frauen.»
In den letzten zwanzig Jahren sind Generationen herangewachsen, die ihre modernen Normen und Werte verteidigen und selbstbewusst Forderungen an Politik und Arbeitgeber stellen. Mit steigendem Erfolg: Seit 2005 erhalten Mütter nach der Geburt eines Kindes während 14 Wochen eine Lohnfortzahlung aus der Mutterschaftsversicherung. Die Steuergesetze sind heute familienfreundlicher gestaltet als früher. Arbeitgeber bieten vermehrt Teilzeitstellen an. Bund, Kantone und Gemeinden fördern Kindertagesstätten, und auch grosse Firmen richten Betreuungsplätze für den Nachwuchs ihrer Angestellten ein. «Es ist viel im Gang. Es gibt zahlreiche Projekte zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber die Verwirklichung ist keine Selbstverständlichkeit», fasst Marianne Geisser die Situation zusammen.
Die jungen Eltern haben die bürgerliche Familie modernisiert: Väter arbeiten heute in der Regel Vollzeit, und die Mütter sind mit kleinen Pensen Teilzeit tätig. Das Bundesamt für Statistik verfolgt die Veränderungen und hat sie im Familienrapport 2008 dokumentiert. Anfang März 2010 publizierte es seine neuesten Daten zur Gleichstellung von Frau und Mann und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Danach wuchsen 1970 die Kinder in rund drei Vierteln aller Familien mit einem Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer nicht erwerbstätigen Mutter auf. Zwanzig Jahre später lebten noch gut 60 Prozent der Paarhaushalte mit Kindern unter sieben Jahren im traditionellen Familienmodell. Heute sind es noch 31 Prozent.
Auch wenn viele Frauen sich nicht mehr als Hausfrau und Mutter aufs berufliche Abstellgleis leiten lassen, ist die traditionelle Arbeitsteilung in den Familien noch sehr verbreitet. Nach wie vor tragen sie die Hauptverantwortung für Haushalt und Kinderbetreuung. In acht von zehn Paarhaushalten mit Kindern unter 15 Jahren erledigen die Mütter die Hausarbeit allein. Nur gerade 4,2 Prozent der Eltern teilen sich gleichberechtigt Erwerbs- und Familienarbeit.
Vom Ideal der Gleichstellung von Frau und Mann ist die Schweiz also noch weit entfernt, die gesellschaftlichen Bedingungen modernisieren sich nur langsam. Die Wünsche und Bedürfnisse der Familien sind den gesellschaftlichen Bedingungen stets einen Schritt voraus. «Viele junge Väter möchten heute mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen», sagt Marianne Geisser. «Aber für Männer ist es oft schwierig, eine Teilzeitstelle zu finden. Und es gibt auch keinen Vaterschaftsurlaub.»
Seit 1981 stellt die Schweizer Verfassung Frau und Mann gleich. 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft, das jede Form von Diskriminierung im Erwerbsleben verbietet. Der Alltag sieht anders aus. Die Arbeitswelt ist nach wie vor geprägt von typischen Frauen- und Männerberufen. Frauenberufe sind auch heute noch generell schlechter bezahlt als Männerberufe. Das zeigt die Schweizerische Lohnstrukturerhebung, die alle zwei Jahre vom Bundesamt für Statistik durchgeführt wird. Danach verdienen Frauen noch immer etwa ein Viertel weniger als Männer, Akademikerinnen gar 30 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. 40 Prozent des Lohnunterschiedes lassen sich nicht mit Qualifikation, Position und Arbeitspensum erklären und sind deshalb diskriminierend.
Gemäss dem Bundesamt für Statistik sind 75 Prozent der männlichen und 62 Prozent der weiblichen Bevölkerung ab 15 Jahren erwerbstätig. Beide Geschlechter sind also gut ins Erwerbsleben integriert. Frauen und Männer engagieren sich beruflich aber unterschiedlich stark: 87 Prozent der Männer, aber nur 43 Prozent der Frauen arbeiten Vollzeit. Mit der Geburt des ersten Kindes reduzieren die Mütter ihr Arbeitspensum deutlich. Sie müssen damit ungesicherte Arbeitsverhältnisse, eine schlechtere soziale Absicherung, zum Beispiel bei der Pensionskasse, sowie geringere Weiterbildungsmöglichkeiten in Kauf nehmen. Während Kinder positiven Einfluss auf Beschäftigung und Lohn ihrer Väter haben, stehen sie einer Karriere der Mütter eher im Weg.
Knapp ein Drittel der Mütter von Kindern im Vorschulalter und gut ein Viertel der Mütter schulpflichtiger Kinder haben ihre Stelle aufgegeben oder ihr Pensum stärker reduziert, als sie eigentlich wollten. In den Befragungen zum Familienrapport des Bundesamtes für Statistik begründeten sie dies vor allem mit ihren Betreuungspflichten. Könnten die Frauen frei entscheiden, wären 12 Prozent von ihnen Vollzeit tätig, 40 Prozent würden drei Tage in der Woche arbeiten und gut ein Viertel zwei Tage pro Woche. Die Mütter sind in der Regel gut ausgebildet, haben einen Beruf gelernt oder ein Studium absolviert. Dass diese Potenziale brach liegen, ist volkswirtschaftlicher Unsinn. Marianne Geisser vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung fordert deshalb gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die diese Potenziale nutzbar machen: «Kinder und Familie dürfen nicht länger als Privatangelegenheit wahrgenommen werden.»
Es liegt im Interesse der Gesellschaft, die sozialen Ausgaben mit Steuern aus Frauenarbeit oder die Zukunft der AHV mit den Beiträgen der nächsten Generationen zu sichern. Die Geburtenrate der Schweiz ist jedoch tief. Vier von zehn Akademikerinnen entscheiden sich ganz gegen Kinder. Mittelfristig prognostiziert der Familienrapport 2008 einen Mangel an Arbeitskräften, mit dem der Wert von Frauenarbeit steigen wird. Es rechnet sich schon heute sowohl volks- als auch betriebswirtschaftlich, Frauen in ihrem Wunsch nach Erwerbstätigkeit zu unterstützen. «Jeder in Kinderbetreuungsplätze investierte Franken kommt dreifach zurück. Ein investierter Franken bringt 1.60 Franken fiskalischen und 3 bis 4 Franken volkswirtschaftlichen Nutzen», rechnet Marianne Geisser vor. «Personen, die dank öffentlichen Betreuungsangeboten ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können, brauchen keine Sozialhilfe und zahlen dem Staat erst noch Steuern.»
Für die Familien ging die Rechnung lange nicht auf. Hohe Kosten für die ausserfamiliäre Betreuung der Kinder und steuerliche Benachteiligung machten weibliche Erwerbsarbeit lange Zeit uninteressant. Blieben die Frauen trotzdem mit kleinen Pensen im Beruf, so vor allem aus sozialen Gründen und um den Anschluss nicht zu verpassen. Seit vergangenem Jahr kommt bei der direkten Bundessteuer der Elterntarif zum Tragen. Nachdem weiter reichende Anpassungen des Steuersystems an konservativen politischen Kräften scheiterten, einigten sich National- und Ständerat einmal mehr auf eine Minimallösung. Doch dank Elterntarif und Kinderabzügen ist es für bisher nicht erwerbstätige Ehepartner attraktiver geworden, einer Arbeit nachzugehen. Die Anpassungen im Steuersystem sind auch ein Beitrag zur Armutsbekämpfung in der Schweiz, denn nicht mehr das Alter, sondern die Familienphase ist heute die Lebensphase mit dem grössten Armutsrisiko. 27 Prozent der Einelternfamilien und etwa ein Viertel der Paare mit drei und mehr Kindern leben unter der Armutsgrenze.
Als wichtiges Element für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gilt heute die Mutterschaftsversicherung. Seit dem 1. Juli 2005 kommen alle erwerbstätigen Frauen nach der Geburt eines Kindes in den Genuss eines bezahlten Urlaubs von mindestens 14 Wochen, bezahlt aus der Erwerbsersatzkasse. Während des Urlaubs hat die Mutter Anspruch auf 80 Prozent ihres Lohnes; das Taggeld darf aber 172 Franken nicht übersteigen. Obwohl die Leistungen, verglichen mit den skandinavischen Staaten, bescheiden sind, haben ländliche Gebiete der Deutschschweiz die Mutterschaftsversicherung abgelehnt. In der Romandie und im Tessin fand die Vorlage dagegen hohe Zustimmung. «Diese Abstimmungsresultate bringen grundlegend unterschiedliche Einstellungen der Bevölkerung zur Gleichstellung von Vätern und Müttern sowie zur Rolle des Staates bei der Gewährleistung sozialer Solidarität zum Ausdruck», interpretiert die Soziologin Elisabeth Bühler die Resultate in ihrem «Frauen- und Gleichstellungsatlas Schweiz».
Ein Blick auf die Betreuungsstrukturen in den Regionen unterstreicht die Unterschiede: Das Tessin geht als Vorbild voran, die ländlichen Gebiete in der Ost- und Zentralschweiz haben Nachholbedarf. Mütter können sich aber nur dann unbesorgt im Beruf engagieren, wenn ihre Kinder gut versorgt sind. Gemäss Familienrapport Schweiz nehmen die meisten Familien mehrere Angebote in Anspruch. Obwohl sein Besuch nicht in allen Kantonen Pflicht ist, schicken 97 Prozent aller Eltern ihren Nachwuchs in den Kindergarten. Das Angebot unterscheidet sich aber von Kanton zu Kanton erheblich: In den meisten Kantonen erhalten die Mädchen und Buben zwischen 10 und 25 Lektionen pro Woche. Nur das Tessin kennt nahezu flächendeckende Ganztagsangebote. 85 Prozent der Kindergärten und etwa die Hälfte der Primarschulen bieten eine Tagesstruktur. Die Vorschule der Sonnenstube der Schweiz hat zudem drei Jahresstufen. Deshalb sind im Tessin praktisch alle Mädchen und Buben ab dem dritten Lebensjahr einen grossen Teil des Tages betreut. Neben dem Tessin kommen nur Appenzell Ausserrhoden und Zürich über einzelne Tagesangebote hinaus.
In den grossen Ballungsräumen ist dafür das Netz von Betreuungseinrichtungen enger geknüpft. Im Kanton Zürich und in der Genferseeregion ist das Angebot überdurchschnittlich gut. Am spärlichsten fällt es in den ländlichen Regionen der Ost- und Zentralschweiz aus. «Es gibt nach wie vor zu wenige Betreuungsangebote für Kinder», sagt Marianne Geisser. «Zwar gibt es keine offizielle Erhebung, wie viele Betreuungsplätze genau fehlen. Aber die langen Wartelisten vieler Kindertagesstätten belegen einen Mangel.»
Um diesen zu beheben, hat der Bund in den letzten sieben Jahren 190 Millionen Franken in die Schaffung neuer Betreuungsplätze investiert. Mit Hilfe der Anstossfinanzierung wurden schweizweit 25 000 neue Betreuungsplätze geschaffen. Das Angebot wurde damit um mehr als 50 Prozent erhöht. Bis Ende Januar nächsten Jahres sollen nochmals 8000 neue Plätze dazukommen. Trotz des Erfolges des Programms – fast alle angestossenen Einrichtungen existieren auch noch nach dem Wegfall der Finanzierung – mangelt es nach wie vor an Kindertagesstätten. Der Bundesrat hat deshalb die Verlängerung des Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung um weitere vier Jahre vorgeschlagen. Mit 80 Millionen Franken sollen vor allem neue Krippen und Vorschulen entstehen.
Mit der Harmonisierung der obligatorischen Schule will der Bund auch die Betreuung von Schulkindern verbessern. Dem Harmos-Konkordat beigetretene Kantone verpflichten sich, ein den örtlichen Bedürfnissen angemessenes Angebot an schulergänzender Betreuung bereitzustellen. Der Unterricht in Blockzeiten setzt sich schweizweit langsam durch. Mittagstische, Hausaufgabenhilfe, Randzeitenbetreuung oder gar Tagesschulen sind aber immer noch rar.
Heute hüten vor allem die Grosseltern und andere Verwandte die Kleinen, wenn die Mutter arbeiten geht. Nach dem Bundesamt für Statistik nutzt nur ein gutes Viertel der Eltern die öffentlichen Betreuungsstätten. Etwa 20 Prozent bringen ihren Nachwuchs bei einer Tagesmutter oder in einer Pflegefamilie unter. Über die Hälfte der Kinder wird im erweiterten Familienverband betreut. Die Gründe für die Bevorzugung von Grosseltern und Tagesmüttern machen die Schwächen des öffentlichen Betreuungssystems deutlich: Die private Betreuung ist flexibler als jedes öffentliche Angebot. Hat die Mutter am Abend länger zu tun, bleibt ihr Kind so lange bei den Grosseltern oder der Tagesmutter wie nötig. Die Tagesmutter ist ausserdem deutlich günstiger, die Grossmutter in der Regel sogar gratis.
Ab 2011 werden die öffentlichen Betreuungsangebote für die Familien bezahlbarer. Pro Kind unter 14 Jahren können angestellte Eltern künftig bis zu 10 000 Franken vom steuerbaren Einkommen für die direkte Bundessteuer abziehen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kantone angewiesen, ebenfalls einen entsprechenden Abzug einzuführen. Die Obergrenze können sie frei festlegen. Nur zwei Kantone haben noch keine Regelung in ihren Steuergesetzen verankert.
Es ist viel im Gang. Probleme, die auf ihre Lösung warten, gibt es aber noch mehr als genug: Teilzeitarbeit von Frau und Mann ist nach wie vor ein Karrierekiller. Frauen steigen deshalb kaum als Führungskraft in die Teppichetagen auf, und Väter, die eine Teilzeitstelle möchten, um sich mehr um ihren Nachwuchs kümmern zu können, stossen bei Kollegen und Arbeitgebern auf Unverständnis. Ein guter Anfang ist zwar gemacht, aber ohne das selbstbewusste Fordern der jungen Eltern wird sich auch in Zukunft nichts bewegen.