HR Today | 03/2007 | Text: Myra Rosinger

Kritik an der Temporärarbeit: swissstaffing bezieht Stellung

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) brachte anlässlich einer Pressekonferenz im Januar 2007 die Temporärarbeit in die Diskussion. Es ging dabei vor allem um ein «übermässiges Berufsrisiko». Auch existiere
ein angeblicher Teufelskreis von Temporärbeschäftigung und Arbeitslosigkeit.

Zu Beginn des neuen Jahres ist die Temporärarbeit an der Pressekonferenz des Schweizeri-schen Gewerkschaftsbunds (SGB) und in der daran anknüpfenden Medienberichterstattung ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Dazu möchte swissstaffing, der Vertreter der Verleihfirmen in der Schweiz, Stellung nehmen. Die verbreiteten Halb- und Unwahrheiten möchten wir richtigstellen und auf die zentrale Bedeutung der Temporärarbeit für den heutigen und zukünftigen Schweizer Arbeitsmarkt aufmerksam machen. Ebenso möchten wir auf das Statement zur Temporärarbeit reagieren, das Serge Gaillard, neuer Direktor für Arbeit beim seco, abgegeben hatte (siehe HR Today 1&2 2007).

Das vom SGB bemängelte vermeintlich übermässige Berufsunfallrisiko in temporären Arbeitsverhältnissen rührt von unpräzisen statistischen Vergleichen her. Natürlich ist ein Grossteil der Temporärarbeitenden im Vergleich zur Gesamtheit der Beschäftigten einem erhöhten Berufsunfallrisiko ausgesetzt. Dies hat allerdings damit zu tun, dass viele Temporärarbeitende in Bau und Industrie, und damit in naturgemäss risikoreicheren Gewerben, tätig sind. Richtigerweise vergleicht man das Temporärarbeitsgewerbe daher mit Industriebranchen oder dem Baugewerbe. Dabei ergibt sich eine ähnlichere Unfallhäufigkeit. Das Invaliditäts- und Todesfallrisiko ist in temporären Arbeitsverhältnissen sogar deutlich kleiner.
Trotzdem ist dem Berufsunfallrisiko von Temporärarbeitenden aus zwei Gründen besondere Beachtung zu schenken: Erstens sind neue Mitarbeitende – ob sie nun festangestellt oder als Temporärarbeitskräfte im Einsatz sind – besonders unfallgefährdet, da sie den Betrieb und die Arbeitsprozesse weniger gut kennen als die länger angestellten Mitarbeitenden. Die Gefahr, aus Unwissenheit und Unerfahrenheit in kritische Situationen zu geraten, ist in diesen Fällen grösser. Es ist deshalb wichtig, neu eingestelltes Personal sorgfältig in die Arbeit
einzuführen. Zweitens teilen sich im Fall von temporären Arbeitsverhältnissen das Temporärbüro und der Einsatzbetrieb die Verantwortung für die Arbeitssicherheit (vgl. swissstaffing-Beitrag im HR Today 1&2 2007). Aus dieser Aufteilung können sich Abgrenzungsprobleme ergeben und Lücken entstehen. Eine klare Regelung der Zuständigkeiten ist deshalb wichtig, wofür sich swissstaffing in Zukunft vermehrt einsetzen wird.
Diese der Temporärarbeit inhärenten Risikofaktoren dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Unfallhäufigkeit in den letzten Jahren deutlich gesenkt werden konnte – von 260 Unfällen je 1000 Beschäftigte Ende der Neunzigerjahre auf 215 im Jahr 2005. Im Durchschnitt aller Branchen resultierte ein wesentlich geringerer Rückgang des Berufsunfallrisikos. Auch sind die Risikofaktoren den spezifischen Vorteilen der temporären Arbeitsform für Arbeitsmarkt und Volkswirtschaft gegenüberzustellen, will man eine angemessene Beurteilung der Temporärarbeit vornehmen. In dieser Hinsicht erzielt die Temporärbranche bemerkenswerte Resultate und es zeichnen sich Potenziale für die Zukunft ab, die noch lange nicht ausgeschöpft sind.

Gerade in einer Zeit des verstärkten internationalen Wettbewerbs steigt auch der Druck im Arbeitsmarkt. Er erhöht die Nachfrage nach flexibleren Arbeitsformen und steigert die Konkurrenz um geeignetes Personal. Akzentuiert wird diese Konkurrenz in Zukunft wegen der sich abzeichnenden demografischen Alterung, aufgrund der die Masse der Personen im Erwerbsalter schrumpfen wird. Die Temporärfirmen (wie auch die Feststellenvermittler) können in solch einer Situation einen bedeutenden Beitrag leisten und stehen am Puls der Zeit. Mit der sorgfältigen Abklärung der Fähigkeiten und des Hintergrunds einer Kandidatin oder eines Kandidaten greifen sie etlichen – insbesondere auf ihre Kernkompetenz spezialisierten – Betrieben unter die Arme, die die Selektions- und Rekrutierungsarbeit sonst arg herausfordern würde. Die flexible Arbeit, die Temporärfirmen vermitteln, dient den unter Wettbewerbsdruck stehenden Firmen, für die solche Arbeitsformen bei schwankenden Auslastungen häufig den einzig gangbaren Weg darstellen.
Aber auch den Stellensuchenden und Arbeitnehmenden haben die Temporärfirmen einiges anzubieten. Als Vermittler zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden müssen die Temporär- und Vermittlungsfirmen nämlich stets die Bedürfnisse beider Kundengruppen im Auge behalten. In einer sich verändernden, flexibilisierten Arbeitswelt, wo häufiger mit Stellen- und Lebenssituationswechseln zu rechnen ist, erleichtern sie den Arbeitnehmenden den Übertritt in eine neue Stelle, indem sie laufend Können und Willen eines Kandidaten mit passenden Einsätzen zusammenführen. Die Brückenfunktion der Temporärarbeit beschränkt sich dabei nicht nur auf die – zwar sehr wichtigen – Übergänge von der Arbeitslosigkeit in die Erwerbstätigkeit, sondern auch auf solche zwischen Aus- respektive Weiterbildung und Beschäftigung, zwischen verschiedenen Jobs und Arbeitsformen sowie zwischen Hausarbeit und Erwerbstätigkeit.
Den Vorwurf des SGB eines angeblichen Teufelskreises von Temporärbeschäftigung und Arbeitslosigkeit müssen wir zurückweisen. Eine Auswertung der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (2001 bis 2005) ergibt nämlich, dass von den rund 365 beobachteten Temporärarbeitenden knapp die Hälfte (45 Prozent) ein Jahr später festangestellt ist. Ein Fünftel arbeitet auch ein Jahr später noch temporär, während je 14 Prozent im Folgejahr eine andere berufliche Beschäftigung haben (beispielsweise eine befristete Anstellung) oder arbeitslos sind. 7 Prozent der Temporärarbeitenden sind nach einem Jahr beruflich inaktiv (in Aus- oder Weiterbildung, Hausfrau/-mann, in Rente).
86 Prozent der Temporärbeschäftigten sind somit ein Jahr später nicht arbeitslos. Hingegen waren 37 Prozent der von swissstaffing im Jahr 2004 befragten Temporärarbeitenden zuvor arbeitslos. Nach sechs Monaten, in denen zumindest zeitweise temporär gearbeitet wurde, ist nur ein Viertel (27 Prozent) der ehemals Arbeitslosen wieder stellenlos. Bei 46 Prozent läuft der Temporäreinsatz noch, während 20 Prozent bereits eine feste Stelle gefunden haben. Gewisse Bewegungen zwischen der Arbeitslosigkeit und der Temporärarbeit sind somit nicht von der Hand zu weisen. Der Weg von der Arbeitslosigkeit zur Temporärarbeit scheint aber deutlich häufiger als jener von der Temporärarbeit (zurück) zur Arbeitslosigkeit! In etlichen Fällen steigern die im Temporäreinsatz gesammelten Erfahrungen und Qualifikationen demnach die Arbeitsmarktfähigkeit der Stellensuchenden.
Hinzu kommt, dass gewisse gesellschaftliche Veränderungen auf Seiten der Arbeitnehmenden das Bedürfnis nach Abwechslung und Ungebundenheit geweckt und gestärkt haben und sie öfter zeitlich befristet arbeiten wollen. So gab in einer swissstaffing-Umfrage aus dem Jahr 2004 ein beachtlicher Teil der rund 1000 befragten Temporärarbeitenden als Grund für die Aufnahme eines Temporärjobs unter anderem an: eignet sich, Erfahrungen zu sammeln (61 Prozent der Befragten), bringt Abwechslung (50 Prozent), eignet sich als Ergänzung zu anderen Tätigkeiten (32 Prozent) und hat den Vorteil, den Zeitpunkt der Arbeit frei wählen zu können (32 Prozent).
Es ist also durchaus zutreffend, wenn Wolfgang Clement, ehemaliger deutscher Minister für Wirtschaft und Arbeit in Schröders Kabinett, von einer Win-Win-Situation spricht – für die Einsatzbetriebe, die Beschäftigten und die Temporärfirmen.

Das Erreichen einer solchen dreifachen Gewinnsituation erfordert natürlich eine qualitativ hochstehende Geschäftstätigkeit seitens der Temporärunternehmen. Der herrschende Konkurrenzdruck unter den Personaldienstleistern kann dabei mithelfen, ein branchenweit qualitativ gutes und kosteneffizientes Unternehmertum zu erreichen. Dies gilt allerdings nur solange, als alle Konkurrenten mit den gleichen Karten spielen. Wie in jeder Branche ruft der Gewinndurst aber auch im Temporärgewerbe Zocker auf den Plan, die nur am schnellen Profit interessiert sind, Risiken auf die Einsatzbetriebe und die Stellensuchenden abwälzen und damit ihre fair spielenden Branchenkollegen arg herausfordern. Deshalb ist ein Zertifizierungssystem, wie es der Verband swissstaffing kennt, für die Sicherstellung qualitativ guter Verleihdienste wichtig. Das swissstaffing-Qualitätslabel, das ein umfassendes und periodisch zu wiederholendes Audit voraussetzt, erlaubt es unseren Mitgliedern, sich von unseriösen Branchenkollegen abzugrenzen. Zudem kann es den Druck auf nicht zertifizierte Firmen erhöhen. Sobald diese nämlich spüren, dass sich die Kunden am Label orientieren, geraten sie unter Zugzwang. Damit kann das Label zu einer Qualitätssteigerung in der gesamten Temporärbranche beitragen.
Dass sich Qualität in der Temporärbranche niederschlägt, beweist das starke Branchenwachstum im letzten Jahrzehnt. Es zeigt, dass die Angebote der Branche attraktiv sind und daher von beiden Kundensegmenten – von den Einsatzbetrieben und von den Stellensuchenden – nachgefragt werden. Serge Gaillards Bedenken über die starke Zunahme der Temporärarbeit teilen wir somit nicht. Auch die bereits erwähnten Erfolge im Bereich des Berufsunfallrisikos zeigen, dass eine qualitätsbewusste Verleihtätigkeit den Arbeitnehmerinteressen durchaus Beachtung schenkt. Von einer Rechtlosigkeit oder Missachtung der Temporärbeschäftigten kann also keineswegs die Rede sein. Dies untermauert auch der vom Bundesrat im letzten Jahr verabschiedete Bericht, wonach Verleihbetriebe nicht mehr – und teilweise sogar weniger – gegen orts- und berufsübliche Arbeitsbedingungen verstossen als die anderen Branchenarbeitgeber. Ebenso lohnt sich ein Blick auf die Insolvenzstatistik, derzufolge die Personaldienstleistungsbranche im guten Mittelfeld steht, was die Konkurse betrifft. Von 63 Plätzen (1. Platz: am meisten Konkurse je 1000 Firmen; 63. Platz: am wenigsten Konkurse) rangiert sie im Jahr 2006 an 36. Stelle. Auch hinsichtlich der Neugründungen schneidet die Personaldienstleistungsbranche sehr gut ab. Bei der Nettowachstumsquote (Firmenneugründungen abzüglich Firmenlöschungen je 1000 Unternehmen) belegt sie mit Platz 4 sogar einen der obersten Ränge (1. Platz: grösstes Nettowachstum; 63. Platz: kleinstes Nettowachstum). Dieses Ergebnis ist wiederum Ausdruck des äusserst dynamischen Branchenwachstums und zeigt zudem, dass die Personaldienstleistungsbranche zur Schaffung von etlichen neuen und auch festen Stellen beiträgt – namentlich Stellen für das interne Beratungspersonal.

Fazit: Die Forderung des SGB, die Temporärarbeit auf Ausnahmefälle – Kapazitätsspitzen und vorübergehende Absenzen – zu beschränken, macht angesichts des Geschilderten in unseren Augen keinerlei Sinn. Ebensowenig teilen wir Serge Gaillards Ansicht, dass langfristige Temporärarbeit für eine grössere Zahl von Leuten zu vermeiden sei. Ganz im Gegen-teil: Wir erachten die Temporärarbeit als zeitgemäss und als eine mögliche Antwort auf die Veränderungen im globalisierten Welt- und Arbeitsmarkt in Richtung mehr Wettbewerb sowie den sich abzeichnenden Fachkräftemangel als Resultat der demografischen Alterung.

 
 
 

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