Mittwoch, 04.07.2012
Bern (sda) Der Bundesrat empfiehlt dem Stimmvolk, die Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften abzulehnen. Einen Gegenvorschlag will er dem Volk nicht vorlegen. Dies hat er am Mittwoch beschlossen.
Die Volksinitiative "Für den Schutz fairer Löhne" (Mindestlohn-Initiative) des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) verlangt einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser soll bei 22 Franken pro Stunde liegen und später regelmässig angepasst werden. Ferner sollen Bund und Kantone die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen fördern.
Der Bundesrat schreibt, er teile zwar das Ziel der Initiative, die Armut zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass jede Person von den Früchten ihrer Arbeit in Würde leben könne. Er sei jedoch der Ansicht, dass Mindestlöhne nicht geeignet seien, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Initiative stelle die Mechanismen zur Festsetzung der Löhne in Frage, die sich in der Schweiz schon seit Jahrzehnten bewährt hätten, argumentiert der Bundesrat. Die schweizerische Lohnpolitik lasse den Sozialpartnern einen weiten Spielraum zur Festlegung der Arbeitsbedingungen und Löhne, insbesondere bei der Aushandlung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV).
Mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und der Möglichkeit, den Geltungsbereich der GAV auszudehnen, verfüge der Staat über effiziente Instrumente, um unerwünschten Entwicklungen sowohl bei den Löhnen als auch bei den Arbeitsbedingungen entgegenwirken zu können.
"Das hervorragende Funktionieren der Sozialpartnerschaft ist ein wichtiger Trumpf des Wirtschaftsstandorts Schweiz", schreibt der Bundesrat. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes würde der Standort geschwächt. Der Wirtschaft sei es gelungen, die schwierigen Zeiten rasch zu überwinden und sehr schnell zur Vollbeschäftigung zurückzukehren. Die heutigen Mechanismen zur Festsetzung der Löhne hätten dazu beigetragen.
Die Schweiz habe eine hohe Beschäftigungsquote und eine niedrige Arbeitslosigkeit, gibt der Bundesrat zu bedenken. Im internationalen Vergleich gehöre sie zu den Ländern mit den geringsten Lohnunterschieden und dem niedrigsten Anteil an Arbeitnehmenden mit tiefem Einkommen.
Ein gesetzlicher Mindestlohn würde aus Sicht des Bundesrates auch das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes beeinträchtigen. Arbeitsplätze könnten gefährdet sein, wodurch die Integration bestimmter Personengruppen, deren Situation ohnehin schon prekär sei, besonders erschwert würde.
Ferner warnt der Bundesrat vor negativen Folgen für die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Deren Ziel sei es, die üblichen Löhne zu schützen. Am Ende könnten die Löhne auf das Niveau der Mindestlöhne rutschen.
Der Bundesrat will dem Parlament seine Botschaft zur Mindestlohn-Initiative bis am 23. Januar 2013 unterbreiten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SBG) hatte die Initiative am 23. Januar 2012 bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Die Gewerkschaften monieren, der Druck auf die Löhne habe in den letzten Jahren immer mehr zugenommen, während die Lebenskosten gestiegen seien. Rund 400'000 Vollzeitbeschäftigte in der Schweiz verdienten weniger als 4000 Franken im Monat. Die hohen Löhne seien gleichzeitig explodiert.