Donnerstag, 02.02.2012
Bern (sda) Das frostige Winterwetter hat dazu geführt, dass der Betrieb auf vielen Baustellen in der Schweiz eingestellt werden musste. Denn: Niedrige Temperaturen beeinträchtigen Beweglichkeit, Feingefühl und Geschicklichkeit.
Beim Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) rechnet man damit, dass derzeit rund ein Drittel der Beschäftigten nicht arbeitet. Bei Temperaturen von um und unter minus 5 Grad seien Beton- und Asphaltarbeiten nicht mehr möglich, sagte SBV-Vizedirektor Martin A. Senn am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Anders sei die Situation von Arbeitern, die im Untertagbau oder bei Innenausbauarbeiten beschäftigt sind. An geschützten Stellen könne auch im Winter gearbeitet werden.
Verbindliche Temperaturgrenzen, ab wann die Arbeiten auf dem Bau eingestellt werden sollen, existieren nicht. Im Ende 2011 ausgelaufenen Landesmantelvertrag (LMV), dem GAV der Baubranche, steht lediglich, dass bei Witterungsbedingungen, welche die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährden und/oder einen effizienten Arbeitsablauf verunmöglichen, Bauarbeiten im Freien zu unterbrechen sind.
Zuständig für die Arbeitsunterbrechung ist der Arbeitgeber. Arbeitnehmende müssen sich während eines Arbeitsunterbruchs zur Verfügung des Arbeitgebers halten. Sie können dazu verknurrt werden, während des Arbeitsunterbruchs eine andere, zumutbare Arbeit zu leisten.
Arbeitsunterbrüche wegen der Witterung und die dafür vorgesehenen Entschädigungen bilden auch einen der Diskussionspunkte bei den derzeit laufenden Verhandlungen zwischen den Baumeistern und den Gewerkschaften über den ausgelaufenen Landesmantelvertrag.
Gemäss Angaben von Nico Lutz von der Gewerkschaft Unia werden oftmals Bauarbeiten trotz Kälte wegen Termindruck seitens der Bauherrschaft nicht eingestellt. Darum brauche es mehr Schutz für die Bauarbeiter.
Zudem hätten die Baumeister im Rahmen der LMV-Verhandlungen eine bereits ausgehandelte Lösung für einen gemeinsamen Schlechtwetterfonds vom Tisch gewischt. Dieser Fonds hätte die Einbussen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgeglichen.
Beim Baumeisterverband sieht man die Sache anders, wie SBV-Vizedirektor Martin A. Senn sagte. Die Diskussion über einen so genannten Schlechtwetterfonds sei nicht mehr Gegenstand der Verhandlungen, weil ein solcher nicht praktikabel sei.
Die Delegierten des SBV hätten am 9. November in einer Resolution klar zum Ausdruck gebracht, dass man den LMV in seiner jetzigen Form weiterlaufen lassen wolle. Unter jenen Punkten, die der SBV zudem als verhandlungsfähig erachtet, sei der Schlechtwetterfonds nicht gewesen.
Wenn bei Einstellung von Bauarbeiten die Schlechtwetterversicherung zum Einsatz kommt, erhalten die Bauarbeiter für die betroffenen Tage nur 80 Prozent ihres Bruttolohnes. Die Baumeister ihrerseits müssen für die Beanspruchung eine zweitägige Karenzfrist in Kauf nehmen. Diese Regelung ist eine Art Pendant zu den Bestimmungen über Kurzarbeit in der Industrie.
Tipps, wie sich Bauarbeiter oder andere Berufsleute, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Freien ausüben, schützen können, gibt es zu Hauf. Suva und Seco haben eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Hand. Zudem steht der Baubranche mit der Beratungsstelle für Arbeitssicherheit des Baumeisterverbandes auch eine eigene Anlaufstelle zur Verfügung.
Auch Hinweise über drohende Gefahren, wie vereiste Gerüste, vom Schnee verwehte Bodenöffnungen oder schlecht beleuchtete Innenräume werden den Bauleuten bei winterlichen Extremsituationen immer wieder in Erinnerung gerufen. Empfohlen werden neben trockenen Arbeitskleidern und hohen Schuhen auch warme Getränke – ohne Alkohol.