Mittwoch, 01.02.2012

Grenzgänger-Kündigung wegen Frankenstärke missbräuchlich

Arlesheim BL (sda) Die Kündigung von Grenzgängern, weil sie eine Lohnreduktion wegen der Frankenstärke nicht akzeptieren wollten, ist gemäss einem Gerichtsurteil missbräuchlich. Das Vorgehen verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, befand das Bezirksgericht Arlesheim am Dienstag.

Ein Unternehmen im Kanton Baselland hatte im Juli 2010 wegen des starken Frankens 120 Grenzgängern seines Personals eine Lohnkürzung um sechs Prozent angetragen. Sechs Mitarbeitende wollten dies nicht akzeptieren und erhielten darauf die Kündigung. Gleichzeitig wurde ihnen ein neuer Vertrag mit dem geringeren Lohn offeriert.

Die Sechs klagten indes wegen missbräuchlicher Kündigung. Das einstimmige Dreiergericht in Arlesheim gab ihnen nun Recht: Es sah darin eine Diskriminierung ausländischer gegenüber inländischen Arbeitnehmern, die das bilaterale Freizügigkeitsabkommen mit der EU untersagt; es auferlegte der Firma, sechs Monatslöhne nachzuzahlen.

Indirekt diskriminierend

Dabei spielte keine Rolle, dass zwei der Kläger im Elsass wohnen, aber Schweizer sind: Gemäss dem Gericht besteht der Anspruch auf arbeitsrechtliche Gleichbehandlung, auch wenn auf den Wohnsitz abgestellt wird: Es liege dann keine direkte Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit vor, wohl aber eine indirekte.

Das Risiko von Wechselkursschwankungen dürfe dagegen nicht auf die Arbeitnehmer überwälzt werden – "erst recht nicht, wenn nur ein Teil betroffen wäre", sagte die Referentin in der öffentlichen Urteilsberatung. Laut dem Gerichtspräsidenten können Unterschiede in den Lebenshaltungskosten eine Rolle bei der Lohnfestsetzung der Sozialpartner spielen, nicht aber bei einseitiger Vertragsänderung.

Der Anwalt des Unternehmens hatte vergebens erklärt, dass die Grenzgänger dank des starken Frankens eine Besserstellung erfahren hätten. Ausserdem habe es sich um zulässige Änderungskündigungen aus wirtschaftlichen Gründen gehandelt: Laut dem Geschäftsführer waren damals Probleme für die Firma wegen des starken Frankens absehbar.

Kaum das letzte Wort

Nicht einig war sich das Gericht darüber, ob die Kündigung auch missbräuchlich war, weil Fristen nicht eingehalten worden seien, wie dies die Kläger geltend gemacht hatten. Dies änderte indes nichts am Urteil. Einstimmig verneinte jedoch das Gericht, dass die Firma auch Regeln für Massenentlassungen verletzt hätte.

Der Gerichtsentscheid dürfte der erste vorliegende in der Debatte um Frankenstärke und Lohnreduktionen sein: Der Präsident hatte zu Verhandlungsbeginn auf bundesrätliche und andere politische Stellungnahmen verwiesen und erklärt, irgendwann müsse halt mal ein Gericht entscheiden und "jetzt kommt das offenbar auf uns zu".

Indes dürfte das Urteil wohl weitergezogen werden: Man wolle darüber erst noch beraten, aber er gehe davon aus, dass es wohl dazu komme, sagte nach der Urteilsverkündung der Geschäftsführer der Firma. Das Urteil schütze die Rechte der Arbeitnehmer und sei "ein wichtiges Signal an die Arbeitgeber", hielt derweil in einem Communiqué die Gewerkschaft Unia fest.

 

 
 
 

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